Kaum ein Redaktionsvolontär lernt heute noch, ganz ohne KI zu arbeiten: Transkription, Recherche, Zusammenfassungen, Bildideen. Die spannende Frage ist nicht mehr ob, sondern wie offen Redaktionen damit umgehen. In den letzten Jahren haben Selbstverpflichtungen, Nachrichtenagenturen und öffentlich-rechtliche Sender Regelwerke veröffentlicht. Vergleicht man sie, fällt auf: Sie unterscheiden sich im Ton, aber kaum im Kern.
Der Pressekodex: Verantwortung ohne Ausnahme
Die wichtigste deutsche Selbstverpflichtung hat die KI-Frage inzwischen an prominenter Stelle gelöst. In der Fassung vom 19. März 2025 heißt es in der Präambel des Pressekodex, die presseethische Verantwortung gelte für alle redaktionellen Beiträge, „unabhängig von der Art und Weise der Erstellung“, und ausdrücklich auch für künstlich generierte Inhalte [1]. Damit ist die Grundsatzfrage entschieden: Eine Redaktion kann sich nicht hinter dem Werkzeug verstecken.
Konkret wird der Kodex über die Sorgfaltsziffer (Ziffer 2) und ihre Richtlinien. Richtlinie 2.2 zu Symbolbildern verlangt, dass nachgestellte Szenen, künstlich visualisierte Vorgänge und Fotomontagen „deutlich wahrnehmbar“ als solche erkennbar sein müssen [1]. Ein KI-generiertes Symbolbild fällt genau in diese Kategorie: Wer es als dokumentarische Abbildung durchgehen lässt, täuscht das Publikum.
Drei Leitlinien im Vergleich
Die Associated Press hat ihre Regeln für generative KI 2023 veröffentlicht. Drei Punkte prägen sie: Jede KI-Ausgabe gilt als ungeprüftes Quellenmaterial und muss die normalen redaktionellen Standards durchlaufen; vertrauliche oder sensible Informationen gehören nicht in KI-Werkzeuge; und bei Fotos, Video und Audio darf generative KI weder Elemente hinzufügen noch entfernen [2].
Der Guardian hat 2023 drei hausweite Prinzipien verabschiedet, zuletzt im März 2026 aktualisiert: KI-Einsatz nur zum Nutzen der Leser und immer unter menschlicher Kontrolle; wesentliche KI-generierte Elemente nur mit belegtem Nutzen, menschlicher Aufsicht und ausdrücklicher Genehmigung eines leitenden Redakteurs, und dann offen gegenüber dem Publikum; dazu der Anspruch, die Rechte derer zu respektieren, deren Inhalte in Trainingsdaten gelandet sind [3].
Der Bayerische Rundfunk formuliert es am knappsten: Das Abnahmeprinzip bleibt. Die Verantwortung für automatisiert erstellte Inhalte liege immer bei Menschen und Redaktionen, nie beim System; generative KI werde nur eingesetzt, wenn die Ergebnisse vor Veröffentlichung geprüft wurden. Weitgehend automatisierte Inhalte werden gekennzeichnet, und der BR legt offen, welche Technologien, Daten und Redaktionen beteiligt waren [4].
| Regelwerk | Mensch verantwortet | Prüfung vorab | Offenlegung | Vertrauliche Daten |
|---|---|---|---|---|
| Pressekodex (2025) | Ja | Ja (Sorgfalt) | Ja (Symbolbild-Regel) | Allgemein geregelt (Redaktionsgeheimnis) |
| AP (2023) | Ja | Ja (ungeprüftes Material) | Ja | Ausdrücklich verboten |
| Guardian (2026) | Ja | Ja (Chef-Freigabe) | Ja | Nicht geregelt |
| BR (2024) | Ja (Abnahmeprinzip) | Ja | Ja (Kennzeichnung) | Datenschutz ausdrücklich erwähnt |
Legt man die vier Texte übereinander, bleiben drei gemeinsame Nenner. Erstens die Verantwortung: Nirgendwo darf sich eine Redaktion auf das Modell berufen; der BR nennt das Abnahmeprinzip, der Pressekodex schreibt es in die Präambel [1][4]. Zweitens die Prüfung vor Veröffentlichung: Die AP stuft jede KI-Ausgabe als ungeprüftes Quellenmaterial ein [2]. Drittens die Offenheit: Alle vier verlangen, den Einsatz gegenüber dem Publikum transparent zu machen, wenn er für die Einordnung des Inhalts relevant ist [1][2][3][4]. Wo sie sich unterscheiden, ist die Schärfe im Detail, etwa beim Umgang mit vertraulichen Daten oder bei der Chef-Freigabe.
Was konkret gekennzeichnet gehört
Aus den Regelwerken lässt sich eine pragmatische Einteilung ableiten. Kennzeichnungsbedürftig ist alles, was das Publikum in seiner Einordnung täuschen könnte: KI-generierte oder KI-veränderte Bilder, Audio und Video; weitgehend automatisiert erstellte Texte; synthetische Stimmen und Avatare. Nicht jeder Werkzeugeinsatz ist dagegen deklarationspflichtig: Rechtschreibprüfung, Transkription, Übersetzungshilfen oder Recherchevorschläge sind Werkzeuge im Handwerkskasten, solange ein Mensch das Ergebnis verantwortet und prüft. Für die technische Seite der Herkunftsnachweise entsteht mit C2PA ein offener Standard: Die „Content Credentials“ funktionieren wie ein digitaler Beipackzettel, der Herkunft und Bearbeitungen einer Datei dokumentiert; dem Lenkungsausschuss gehören unter anderem Adobe, Amazon, BBC, Google, Meta, Microsoft, OpenAI und Sony an [5].
Eine eigene Deklaration aufsetzen
- Werkzeugkatalog führen. Welche Systeme werden wo eingesetzt: Transkription, Recherche, Textentwürfe, Bilder, Datenanalyse. Ohne Bestandsaufnahme keine ehrliche Erklärung.
- Nutzungsarten definieren. Pro Werkzeug festlegen, was erlaubt ist und was nicht, etwa: KI für Entwürfe ja, für wörtliche Zitate nein; KI-Bilder nur als gekennzeichnete Symbolbilder.
- Prüfkette benennen. Wer prüft was, bevor es veröffentlicht wird. Das BR-Abnahmeprinzip ist die kürzeste Formulierung dieser Regel [4].
- Kennzeichnung konkretisieren. Feste Formulierungen für die Praxis: „Dieses Bild wurde mit KI erstellt“, „Dieser Text entstand mit KI-Unterstützung und wurde von der Redaktion geprüft“.
- Deklaration öffentlich machen. Eine eigene Seite, die Werkzeuge, Regeln und Verantwortliche nennt und bei Änderungen aktualisiert wird. Diese Redaktion dokumentiert das auf der Seite <a href="/transparenz">Transparenz</a>.
- Vertrauliches ausklammern. Keine sensiblen Informationen, Informanten oder unveröffentlichtes Material in externe KI-Werkzeuge, entsprechend der AP-Regel [2].
In der Umsetzung hat sich ein Dreiklang bewährt: kurze Kennzeichnung am Objekt selbst, ein erläuternder Satz am Textende, wenn KI maßgeblich mitgewirkt hat, und eine zentrale Deklarationsseite, die das Regelwerk dokumentiert und datiert. Wichtig ist die Pflege: Eine Deklaration vom letzten Jahr, in der heute eingesetzte Werkzeuge fehlen, erzeugt genau das Misstrauen, das sie vermeiden soll.
Grenzen der Transparenz
- Kennzeichnung ersetzt keine Sorgfalt. Ein als KI-generiert markierter Fehler bleibt ein Fehler; der Pressekodex stellt das mit der Verantwortungsklausel ausdrücklich klar [1].
- Zu vage Labels nutzen nichts. „Erstellt mit modernster Technologie“ ist keine Information. Wirksam wird eine Deklaration erst, wenn sie benennt, welcher Schritt wie unterstützt wurde.
- Überdeklaration verwässert. Wenn jede Rechtschreibkorrektur deklariert wird, liest niemand mehr hin. Die Schwelle orientiert sich an der Täuschungsrelevanz, wie die Symbolbild-Regel zeigt [1].
- Technische Nachweise sind im Aufbau. C2PA-Content-Credentials decken Text bislang nicht ab, und <a href="/glossar#watermarking-bei-ki-text">Wasserzeichen</a> wirken nur bei mitwirkenden Anbietern [5]; die Deklaration bleibt vorerst eine redaktionelle Selbstauskunft.
Die Richtung ist klar: Verantwortung bei Menschen, Prüfung vor Veröffentlichung, Offenheit gegenüber dem Publikum. Redaktionen, die das früh und konkret regeln, müssen später nicht erklären, warum sie es nicht getan haben. Was beim Erkennen fremder KI-Texte zu beachten ist, beschreibt der Artikel über <a href="/ki-texte-erkennen">KI-Texte erkennen</a>; Grundlagen zu den Fehlern, die KI dabei macht, liefert <a href="/faktencheck-mit-ki">Faktencheck mit KI</a>.
Methode
Gelesen wurden am 20. Oktober 2026: der Pressekodex des Deutschen Presserats in der Fassung vom 19. März 2025 (Volltext), die KI-Richtlinien des Bayerischen Rundfunks, die Standards der Associated Press zu generativer KI, die Prinzipien des Guardian (Fassung März 2026) und die Website der C2PA. Die Gegenüberstellung in Tabelle und Grafik ist eine eigene Zusammenfassung dieser Regelwerke. Der Text entstand mit KI-Unterstützung und wurde von der Redaktion verantwortet.
Grenzen
Die zitierten Regelwerke werden laufend fortgeschrieben; Stand der Lektüre ist der 20. Oktober 2026. Der Pressekodex ist eine Selbstverpflichtung, kein Gesetz; gesetzliche Pflichten, etwa aus dem EU AI Act, behandelt dieser Artikel nicht. Die Einordnung der Tabelle fasst ausführliche Regeltexte auf wenige Merkmale zusammen und ersetzt nicht deren Lektüre. Dieser Text ist keine Rechtsberatung.
Quellen
- Pressekodex, Fassung vom 19. März 2025, Deutscher Presserat ↩1 ↩2 ↩3 ↩4 ↩5 ↩6
- Standards around generative AI, The Associated Press (2023) ↩1 ↩2 ↩3 ↩4 ↩5 ↩6
- The Guardian's approach to generative AI, The Guardian (2023, aktualisiert März 2026) ↩1 ↩2 ↩3 ↩4
- Unsere KI-Richtlinien im Bayerischen Rundfunk, BR AI + Automation Lab (2024) ↩1 ↩2 ↩3 ↩4 ↩5 ↩6
- C2PA: Coalition for Content Provenance and Authenticity, c2pa.org ↩1 ↩2 ↩3
