Praxis

Unterrichtsmaterial mit KI erstellen: schnell, aber geprüft

Wie Lehrkräfte mit Sprachmodellen differenziertes Material entwerfen: ein Workflow mit Kontrollpunkten, ein Briefing zum Kopieren und seine Grenzen.

Flussdiagramm mit vier Kästen: Ziel und Niveau, KI-Entwurf, fachliche Prüfung, Unterricht; zwischen Entwurf und Prüfung ein Warnsymbol.
Der Workflow von der Idee zum geprüften Material. Redaktionelle Grafik. · Eigene Grafik (Redaktion)
Kurz gesagt
  • KI entlastet beim Entwerfen, Differenzieren und Anpassen von Material; die fachliche und didaktische Kontrolle bleibt bei der Lehrkraft.
  • Ein fünfstufiger Workflow mit Prüfpunkt vor dem Einsatz verhindert, dass Halluzinationen ins Klassenzimmer gelangen.
  • Die Kultusministerkonferenz sieht den größten Nutzen in differenzierten Lernangeboten, Inklusion und Entlastung – bei unzureichender Forschungslage zur Lernwirksamkeit.
  • Für personenbezogene Schülerdaten gelten die Regeln des Datenschutz-Artikels dieser Reihe; Materialentwürfe ohne Schülerdaten sind der unproblematische Normalfall.

Unterrichtsvorbereitung ist Zeitarbeit: Arbeitsblätter, Übungsaufgaben, Textvarianten, Vertretungsstunden. Sprachmodelle können davon einen Teil in Minuten entwerfen. Die Handlungsempfehlung der Kultusministerkonferenz beschreibt den Nutzen so: Lehrkräfte würden bei Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung entlastet und bekämen Freiräume, um einer heterogenen Schülerschaft mit personalisierter Unterstützung zu begegnen [1]. Gleichzeitig stellt dasselbe Papier fest: Die Forschungslage zur Lernwirksamkeit generativer KI ist noch unzureichend [1]. Entlastung ja, Autopilot nein.

Was die KI hier wirklich gut kann

Die KMK nennt als Stärken den Aufbau differenzierter Lernangebote, individuelle Förderung und personalisierte Lernwege sowie Inklusion: automatische Bildbeschreibungen, Vorlesefunktionen, Text-zu-Sprache und Sprache-zu-Text, automatisierte Übersetzung und das Umwandeln von Texten in leichte Sprache [1]. In der Praxis heißt das:

  • Differenzierung auf Knopfdruck: derselbe Stoff als Grund-, Standard- und Expertenversion, mit angepasstem Wortschatz und Aufgabentiefe.
  • Formate variieren: aus einem Sachtext werden ein Lückentext, ein Quiz, Karteikarten oder eine Diskussionsvorlage.
  • Sprachliche Zugänge: Zusammenfassungen in leichter Sprache oder Übersetzungen für mehrsprachige Lerngruppen [1].
  • Feedback-Entwürfe: Musterlösungen und Fehlerkataloge, an denen sich die Rückmeldung an Schüler orientieren kann.

Der Fünf-Schritte-Workflow

  1. Ziel und Niveau festlegen. Kompetenz, Klassenstufe und Zeitrahmen schriftlich fixieren; ohne Zielvorgabe differenziert die KI ins Beliebige.
  2. Briefing schreiben. Ein strukturierter Prompt mit Aufgabe, Kontext, Format und Prüfkriterien; Vorlage weiter unten.
  3. Entwurf erzeugen lassen. Erst die Struktur, dann den Inhalt; so bleibt die Kontrolle über den Aufbau bei dir.
  4. Fachlich prüfen. Jede Zahl, jedes Zitat, jede Quelle gegen das Original; Aufgaben selbst durchrechnen. Die Datenschutzkonferenz formuliert es als Grundsatz: Ergebnisse von KI-Anwendungen sind auf Richtigkeit zu prüfen [3].
  5. Einsetzen und nachsteuern. Nach der Stunde notieren, was funktioniert hat, und das Briefing für das nächste Mal anpassen.

Ein Briefing zum Kopieren

Rolle: Du bist eine erfahrene Lehrkraft für Mathematik.
Aufgabe: Erstelle ein Arbeitsblatt zum Thema Prozentrechnung.
Kontext: Klasse 7, Realschule, 20 Minuten Bearbeitungszeit,
heterogene Lerngruppe, kein Taschenrechner.
Format: 3 Aufgaben in aufsteigender Schwierigkeit,
jede mit Erwartungshorizont und Punktevergabe.
Prüfkriterien: Alle Zahlen sind ganzzahlig lösbar,
die Aufgaben haben einen Alltagsbezug (Einkaufen),
keine Lösungshinweise im Aufgabenteil.

Das Briefing deckt die Bausteine der Prompt-Grundlagen ab: Aufgabe, Kontext, Format, Beispiele und Prüfkriterien. Wer öfter Material desselben Typs baut, speichert die funktionierende Fassung und tauscht nur Thema und Klassenstufe aus.

Werkzeuge im Schulalltag

Neben den allgemeinen Chatbots gibt es Angebote, die gezielt für Schulen gebaut werden. Das Hamburger Angebot fobizz etwa stellt KI-Werkzeuge für Unterrichtsplanung und -durchführung bereit und wirbt damit, dass auch Schülerinnen und Schüler DSGVO-konform in geschützten Klassenräumen damit arbeiten können [2]. Mehrere Bundesländer lizenzieren solche Angebote landesweit. Zusätzlich prüfen die Länder, die unterrichtlich nutzbaren KI-Anwendungen didaktisch einzuordnen, etwa im Prüfverfahren „eduCheck digital“ [1].

Welche Werkzeuge an deiner Schule mit welchen Daten genutzt werden dürfen, ist eine eigene Frage: Sie hängt von Land, Schulträger und Freigaben ab. Der Artikel Datenschutz in der Schule sortiert die Ebenen. Die Kurzform: In Entwürfen für Unterrichtsmaterial haben personenbezogene Schülerdaten nichts zu suchen – und das ist meist leicht einzuhalten, weil Material sie schlicht nicht braucht.

Wo die Entlastung endet

Drei Grenzen bleiben. Erstens die Halluzination: Das Modell erfindet plausibel klingende Jahreszahlen, Zitate und Aufgabenlösungen. Zweitens die Didaktik: Ein Modell kennt deine Lerngruppe nicht; ob eine Aufgabe zum Vorwissen passt, entscheidet die Lehrkraft. Drittens die Verantwortung: Die KMK betont, Lehrkräfte behielten die zentrale Rolle bei der Gestaltung der Lernumgebung [1]. Entlastung bei der Erstellung heißt also mehr Prüfen, nicht weniger Verantwortung.

Methode

Gelesen wurden am 20. Oktober 2026 die KMK-Handlungsempfehlung (Themenbereiche 1, 3 und 4 vollständig), die Werkzeug-Übersicht von fobizz und die DSK-Orientierungshilfe (Abschnitt 3 zur Nutzung). Der Fünf-Schritte-Workflow und das Beispiel-Briefing sind eigene redaktionelle Arbeitsvorlagen. Der Text entstand mit KI-Unterstützung und wurde von der Redaktion verantwortet.

Grenzen

Werkzeugangebote und Landeslizenzen ändern sich schnell; genannt wurde nur ein beispielhaftes, am 20. Oktober 2026 erreichbares Angebot. Wirksamkeitsaussagen zum Lernerfolg wären derzeit nicht seriös, die KMK selbst hält die Forschungslage für unzureichend [1]. Konkrete Freigaben bleiben Sache der Länder und Schulträger.

Quellen

  1. Handlungsempfehlung für die Bildungsverwaltung zum Umgang mit Künstlicher Intelligenz in schulischen Bildungsprozessen (Beschluss vom 10.10.2024), Sekretariat der Kultusministerkonferenz (abgerufen 2026-10-20) ↩1 ↩2 ↩3 ↩4 ↩5 ↩6
  2. Tools und KI für Schule und Unterricht, fobizz (abgerufen 2026-10-20) ↩
  3. Orientierungshilfe: Künstliche Intelligenz und Datenschutz (Version 1.0, 6. Mai 2024), Datenschutzkonferenz (abgerufen 2026-10-20) ↩

Häufige Fragen

Darf ich KI-generiertes Material ungeprüft einsetzen?

Nein. Die Datenschutzkonferenz nennt das Prüfen der Ergebnisse auf Richtigkeit eine Grundanforderung [3]. Mindestens Zahlen, Zitate, Quellen und Aufgabenlösungen müssen vor dem Einsatz gegen das Original geprüft werden.

Muss ich KI-generiertes Material kennzeichnen?

Eine gesetzliche Pflicht für Unterrichtsmaterial gibt es derzeit nicht; eine kurze Kennzeichnung gegenüber Kolleginnen und Kollegen ist trotzdem gute Praxis, weil sie die Prüftiefe transparent macht. Für Schülerarbeiten gelten andere Absprachen, siehe KI-generierte Schülerarbeiten.

Darf ich Schülertexte in die KI kopieren, um Feedback zu bekommen?

Schülertexte sind personenbezogene Daten. Ob und in welches Werkzeug sie dürfen, hängt von den Freigaben deines Landes und deiner Schule ab; Details im Artikel Datenschutz in der Schule. Ohne geprüfte Freigabe: Texte vorher anonymisieren oder die Rückmeldung an anonymisierten Beispielen üben.

Lohnt sich KI auch für kleine Aufgaben wie eine Vertretungsstunde?

Gerade dort. Ein festes Briefing für Standardformate (Quiz, Lückentext, Stationen) spart pro Einheit wenige Minuten bis eine halbe Stunde; summiert über ein Schuljahr wird daraus der spürbare Teil der Entlastung, die die KMK beschreibt [1].

Ersetzt die KI irgendwann die Unterrichtsplanung?

Nach heutiger Lage nein. Die KMK hält die Forschungslage zur Lernwirksamkeit für unzureichend und sieht KI als Unterstützung, nicht als Ersatz der Lehrkraft [1]. Planung ist Didaktik: Zielgruppe, Vorwissen und Anschluss kennt nur die Lehrperson.

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