Datenschutz

KI-Anbieter prüfen: Auftragsverarbeitung, Datenflüsse, Nachweise

Sechs Prüfschritte für jeden KI-Dienst: AV-Vertrag nach Art. 28, Serverstandorte, Drittlandtransfer, Zertifizierungen, Löschung und Exit-Plan.

Grafik: Eine Checkliste mit fünf Punkten - AV-Vertrag, Serverstandort, Drittlandtransfer, C5 und ISO 27001, Trainingsnutzung - vier abgehakt, einer durchgestrichen.
Der Anbieter-Check als Liste: Vertrag, Datenflüsse, Nachweise - und die Trainingsfrage auf Aus. Eigene Grafik (Redaktion). · Eigene Grafik (Redaktion)
Kurz gesagt
  • Ohne Vertrag nach Artikel 28 DSGVO darf ein KI-Dienst keine personenbezogenen Firmendaten verarbeiten - der Vertrag regelt Weisungen, Vertraulichkeit, Sicherheit und Unterauftragnehmer [1].
  • Trainingsnutzung ist die entscheidende Weiche: Verwendet der Anbieter Kundendaten für eigene Modelle, wird er für diesen Zweck selbst verantwortlich - das gehört in die Prüfung und meist auf Aus.
  • Für Transfers in die USA trägt derzeit das EU-US Data Privacy Framework; das Gericht der EU hat die Angemessenheitsentscheidung 2025 bestätigt, die Rechtssache liegt aber nun dem EuGH zur Revision vor [2][3].
  • Unabhängige Nachweise wie der C5:2026-Kriterienkatalog des BSI oder ISO/IEC 27001 machen Sicherheitsversprechen vergleichbar - sie ersetzen nicht die Vertragsprüfung, ordnen sie aber ein [4].
  • Der Check gehört ins Verarbeitungsverzeichnis und endet nicht bei der Unterschrift: Unterauftragslisten, Löschwege und Exit-Szenario gehören zur laufenden Pflicht.

Der teuerste KI-Fehler entsteht selten im Modell - er entsteht beim Onboarding: Ein Team nutzt einen Dienst produktiv, bevor jemand Vertrag, Datenfluss und Trainingsbedingungen gelesen hat. Dieser Beitrag ist die Checkliste dagegen: sechs Prüfschritte, die sich an einem Nachmittag durch einen soliden Anbieter arbeiten lassen und die bei jedem neuen Werkzeug wiederholt werden.

Schritt 1: Rollen klären - wer ist wer?

Dein Unternehmen bestimmt Zweck und Mittel der Verarbeitung und ist damit Verantwortlicher. Der KI-Anbieter, der in deinem Auftrag Daten verarbeitet, ist Auftragsverarbeiter. Artikel 28 DSGVO verlangt dafür einen Vertrag, der Gegenstand, Dauer, Art und Zweck der Verarbeitung festlegt - und den Auftragsverarbeiter unter anderem zu verarbeiten nur auf dokumentierte Weisung, zur Vertraulichkeit, zu den Sicherheitsmaßnahmen nach Artikel 32 und zu Regeln für Unterauftragnehmer verpflichtet [1]. Die Analogie: Du gibst deine Buchhaltung an ein externes Büro - mit Vertrag, Weisungen und dem Recht, die Unterlagen zurückzufordern. Genau das ist der AV-Vertrag, nur digital.

Schritt 2: Die Trainingsfrage stellen

Die wichtigste einzelne Weiche: Nutzt der Anbieter deine Eingaben, um seine Modelle zu verbessern? Dann verarbeitet er Daten für eigene Zwecke und ist dafür selbst Verantwortlicher - dein AV-Vertrag deckt diesen Teil nicht. Seriöse Business- und API-Angebote trennen das sauber: keine Trainingsnutzung von Kundendaten, klar dokumentierte Speicherfristen. Kostenlose Consumer-Werkzeuge sind hier fast immer das falsche Werkzeug für Firmendaten. Die Frage gehört schriftlich beantwortet - AGB-Zusicherung oder Vertragsklausel, nicht Vertriebsaussage.

Schritt 3: Datenflüsse und Standorte

Wo läuft das Modell, wo werden Prompts gespeichert, wer sind die Unterauftragnehmer? Eine belastbare Antwort besteht aus drei Dokumenten: der Liste der Verarbeitungsorte, der Unterauftragsliste mit Benachrichtigungsregel und den Speicher- und Löschfristen. Wer keine Unterauftragsliste offenlegt, kann keine Einwilligung nach Artikel 28 Absatz 2 DSGVO sauber organisieren [1]. Praktisch hilft eine Skizze: Datenquelle - Dienst - Unterauftragnehmer - Speicher. Jede Linie ist eine Rechtsfrage.

Schritt 4: Drittlandtransfer bewerten

Gehen Daten in ein Land ohne Angemessenheitsbeschluss, braucht es Garantien wie Standardvertragsklauseln plus einer Bewertung des Übertragungsrisikos. Für die USA gilt derzeit der Angemessenheitsbeschluss zum EU-US Data Privacy Framework vom 10. Juli 2023: Daten dürfen an zertifizierte US-Unternehmen fließen [2]. Das Gericht der Europäischen Union hat die Entscheidung am 3. September 2025 bestätigt und die Klage von Philippe Latombe abgewiesen - die Unabhängigkeit der amerikanischen Datenaufsicht (DPRC) und die nachträgliche gerichtliche Kontrolle der Nachrichtendienste genügten demnach den Anforderungen [3]. Allerdings: Latombe hat am 31. Oktober 2025 Revision eingelegt (Rs. C-703/25 P); das letzte Wort hat der EuGH noch nicht gesprochen [3]. Konservative Praxis: DPF-Zertifizierung des Anbieters prüfen, zusätzlich dokumentieren, welche Daten überhaupt fließen - und bei hochsensiblen Daten den europäischen oder lokalen Betrieb erwägen.

Schritt 5: Nachweise statt Versprechen

Sicherheit lässt sich nicht erfragen, sondern nur belegen. Drei Anker haben sich bewährt: der C5-Kriterienkatalog des BSI, der seit 2016 der wichtigste deutsche Cloud-Sicherheitsstandard ist und 2026 als C5:2026 neu aufgelegt wurde - jetzt mit Themen wie Confidential Computing und Post-Quanten-Kryptographie, geprüft von Wirtschaftsprüfern [4]. Die ISO/IEC 27001 als internationaler Managementstandard, die der C5:2026 ausdrücklich berücksichtigt [4]. Und Prüfberichte nach SOC 2, soweit vorhanden. Kein Testat ersetzt die Vertragsprüfung - aber ein Anbieter ohne jede unabhängige Prüfung ist eine Antwort für sich.

Schritt 6: Organisation dahinter

Der Check endet nicht bei der Unterschrift. Der Dienst gehört ins Verarbeitungsverzeichnis; bei riskanten Einsätzen kommt die Folgenabschätzung vorab. Löschwege werden einmal getestet, nicht vermutet. Und ein Exit-Plan beantwortet die Frage: Wie kommen Daten und Einstellungen wieder heraus, wenn der Dienst wechselt? Wer das beim sechsten Anbieter fragt, lernt die Antwort beim ersten.

Die sechs Prüfschritte mit Dokument und Alarmsignal
PrüfschrittBelegAlarmsignal
Rollen und AV-VertragVertrag nach Art. 28 DSGVONur AGB-Verweis, keine Weisungsregel
TrainingsnutzungSchriftliche Zusage: keine Kundendaten im TrainingFormulierung „zur Produktverbesserung“
DatenflüsseStandortliste, Unterauftragsliste, LöschfristenKeine Unterauftragsliste verfügbar
DrittlandtransferDPF-Zertifizierung oder SCCs plus RisikobewertungTransfer ohne jede Grundlage [2][3]
SicherheitsnachweiseC5, ISO 27001, SOC 2Selbstauskunft ohne unabhängige Prüfung [4]
OrganisationVerzeichniseintrag, DSFA, Exit-PlanKein Owner für den Dienst im Haus

Einordnung

Der Anbieter-Check ist kein Misstrauensvotum, sondern Handwerk: Sechs Schritte, je ein Nachweis, ein Eintrag ins Verzeichnis. Was danach im Betrieb zählt - Rechte klein halten, Zugriffe kontrollieren - steht im Beitrag zur Sicherheit für Agenten-Systeme, die Datenschutz-Grundlagen im Beitrag zur DSGVO und KI.

Methode

Der Beitrag wertet den Gesetzestext des Art. 28 DSGVO, die Angemessenheitsentscheidung der Kommission, die Pressemitteilung des Gerichts der EU zum Urteil T-553/23 vom 3. September 2025 inklusive des eingelegten Revisionsverfahrens C-703/25 P und die BSI-Veröffentlichung zu C5:2026 aus. Alle Quellen wurden am 20. Oktober 2026 geöffnet. Die Checkliste ist eine redaktionelle Verdichtung, keine behördliche Vorgabe.

Grenzen

  • Das Revisionsverfahren C-703/25 P zum EU-US Data Privacy Framework ist anhängig; die Bewertung des Drittlandtransfers kann sich ändern [3].
  • Branchenspezifische Anforderungen (Gesundheit, Finanzen, öffentliche Hand) gehen über diese allgemeine Checkliste hinaus.
  • Keine Rechtsberatung.

Quellen

  1. Art. 28 DSGVO - Auftragsverarbeiter, dsgvo-gesetz.de (abgerufen 2026-10-20) ↩1 ↩2 ↩3
  2. EU-US data transfers (Adequacy decision on the EU-US Data Privacy Framework), Europäische Kommission (abgerufen 2026-10-20) ↩1 ↩2 ↩3
  3. Press release No 106/25: Judgment in Case T-553/23, Latombe v Commission (mit Hinweis auf die Revision C-703/25 P), Gerichtshof der Europäischen Union (abgerufen 2026-10-20) ↩1 ↩2 ↩3 ↩4 ↩5 ↩6
  4. Sicheres Cloud-Computing: BSI veröffentlicht C5:2026, Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) (abgerufen 2026-10-20) ↩1 ↩2 ↩3 ↩4

Häufige Fragen

Brauche ich für ChatGPT & Co. wirklich einen AV-Vertrag?

Sobald personenbezogene Daten verarbeitet werden, ja: Artikel 28 DSGVO verlangt einen Vertrag, der Weisungen, Vertraulichkeit, Sicherheit und Unterauftragnehmer regelt [1]. Business- und API-Produkte bieten solche Verträge standardmäßig; kostenlose Consumer-Versionen oft nicht.

Sind US-Anbieter nach dem Latombe-Urteil wieder unproblematisch?

Das Gericht der EU hat den Angemessenheitsbeschluss zum EU-US Data Privacy Framework am 3. September 2025 bestätigt [3]. Gegen das Urteil wurde am 31. Oktober 2025 Revision zum EuGH eingelegt - die Entscheidung steht noch aus. Bis dahin gilt: DPF-Zertifizierung prüfen, Datenflüsse dokumentieren, bei sensiblen Daten Alternativen in der EU erwägen [2][3].

Was ist C5 und warum ist es relevant?

Der Cloud Computing Compliance Criteria Catalogue des BSI ist der wichtigste deutsche Prüfstandard für Cloud-Sicherheit, seit 2016 im Einsatz und 2026 als C5:2026 neu aufgelegt. Wirtschaftsprüfer testieren, dass ein Anbieter die Kriterien erfüllt - das macht Sicherheitsversprechen vergleichbar [4].

Reicht es, wenn der Anbieter DSGVO-konform auf seiner Website behauptet?

Nein. Entscheidend sind der AV-Vertrag, die dokumentierte Trainingsnutzung, Standort- und Unterauftragslisten sowie unabhängige Nachweise. Eine Behauptung ohne Beleg ist im Prüfverfahren keine Antwort - und vor der Aufsicht erst recht nicht [1].

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